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Damit auch Android Neulinge Schritt für Schritt an das Betriebssystem herangeführt werden können und so von Grund auf die richtigen Einstellungen vornehmen können, starten wir dieses Tutorial mit dem ersten Einschalten Ihres Android Smartphones.

Falls Sie allerdings Ihr Android Smartphone gebraucht erworben haben, dann haben Sie Ihr Smartphone wahrscheinlich schon einmal eingeschaltet, bzw. es war schon einmal in Benutzung. In diesem Fall kann es gut sein, dass der Vorbesitzer Spuren auf dem Gerät hinterlassen hat, auch wenn man diese auf den ersten Blick nicht sieht. Damit Sie Ihr Android Handy von Anfang an persönlich einstellen und gestalten können und keine unliebsamen Überbleibsel des Vorbesitzers darauf zurückbleiben, empfiehlt es sich hier, das Gerät auf die Werkseinstellungen zurückzusetzen, was wir Ihnen zunächst schildern möchten. Wenn Sie Ihr Gerät allerdings neu gekauft haben, dann können Sie diesen Schritt überspringen.

Werkseinstellungen und Inbetriebnahme

Mit einem Druck auf das Pfeilsymbol auf dem Homescreen öffnen Sie zunächst einmal das Hauptmenü (Abb. 1). Dann wählen Sie aus dem Hauptmenü den Unterpunkt Einstellungen (Abb. 2) und aus der daraus folgenden Auswahlmöglichkeit den Punkt Datenschutz (Abb. 3). Wenn Sie Datenschutz ausgewählt haben, dann werden Sie auf den Bildschirm aus Abbildung 4 weitergeleitet, wo Sie mit Druck auf die Option Auf Werkszustand zurück wieder einen jungfräulichen Zustand des Handys herstellen können. Zuvor weist Sie noch ein Bestätigungsbildschirm darauf hin, dass Sie im Begriff sind, System- und Anwendungsdaten sowie heruntergeladene Daten zu löschen, zurück bleiben nur noch die Systemsoftware und gebündelte Anwendungen und die Daten, die auf der SD Karte gespeichert wurden (Abb. 5 und Abb. 6).

Hier beginnt die Erstinbetriebnahme des neuen, bzw. auf Werkseinstellungen zurückgesetzten, Android Smartphones. Wenn Sie Ihr Android Smartphone mit dem Druck auf den entsprechenden On-Schalter bei Ihrem Gerät gestartet haben, dann werden Sie zunächst von einem Begrüßungsbildschirm in Empfang genommen. Bei unserem Gerät (Motorola Milestone) kann der Benutzer zunächst eine kurze Einführungsrunde mitmachen, bei der ihm der Umgang mit dem Gerät erläutert wird, was z.B. die Bedienung der Bildschirmtastatur betrifft etc.

Dann gelangen Sie auch schon zu einem enorm wichtigen Punkt bei allen Geräten mit Android OS, der Erstellung eines Google E-Mail Kontos. Hier sollten Sie sich darüber im Klaren sein, dass ein Android Smartphone ohne Google Account quasi nur die Hälfte wert ist, da Ihnen ohne dieses Konto nicht alle Funktionen von Android OS zur Verfügung stehen. Der Android Market, den Sie zum Download von Apps benötigen, bleibt Ihnen dann beispielsweise verwehrt. Wenn Sie Ihre Daten also nicht an den Google Konzern weitergeben möchten, dann sollten Sie sich auch kein Android Handy zulegen. Um den Google Account einzurichten, benötigen Sie an dieser Stelle Internet, wenn Sie gerade keinen Zugang haben, dann können Sie den Google Account auch später einrichten. Wenn Sie Probleme mit der Einrichtung des Googlemail Kontos haben, dann können Sie sich an unser dazu passendes Tutorial wenden. In weiteren Schritten werden Sie noch gefragt, ob Sie Ihren Standort zur Verfügung stellen möchten, was für manche Anwendung von Belang ist. Danach können Sie noch Uhrzeit und Datum konfigurieren, was allerdings schon automatisch vorgenommen wurde. Wenn Sie diese Schritte durchlaufen haben, können Sie auch schon mit der uneingeschränkten Nutzung Ihres Android Smartphones beginnen!

Abb. 1: Öffnen Sie das Menü
Abb. 1: Öffnen Sie das Menü
Abb. 2: Wählen Sie "Einstellungen"
Abb. 2: Wählen Sie "Einstellungen"
Abb. 3: Wählen Sie Datenschutz
Abb. 3: Wählen Sie Datenschutz
Abb. 4: Wählen Sie "Auf Werkszustand zurück"
Abb. 4: Wählen Sie "Auf Werkszustand zurück"
Abb. 5: Bestätigen Sie
Abb. 5: Bestätigen Sie
Abb. 6: Bestätigen Sie
Abb. 6: Bestätigen Sie

Wenn Sie weitere Einstellungen an Ihrem Android Gerät vornehmen möchten oder andere Fragen haben, dann stehen wir Ihnen mit unseren Tutorials mit Rat und Tat zur Seite.

Autor dieses Artikels

Johannes Ziegler

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